Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundetagesstätte

Hundeland Rostock

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Hundetagesstätte [Name], insbesondere für die Betreuung von Hunden im Rahmen der Tagesbetreuung. Sie sind Bestandteil jedes Betreuungsvertrages zwischen der Hundetagesstätte und dem Halter.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Anmeldung des Hundes und Bestätigung durch die Hundetagesstätte zustande. Der Halter versichert, Eigentümer des Hundes zu sein und alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

§ 3 Pflichten des Halters und Angaben zum Hund

3.1 Impfstatus, Parasitenprophylaxe und Gesundheitsvorsorge

Der Halter verpflichtet sich, einen aktuellen Impfschutz gemäß veterinärmedizinischer Empfehlung sicherzustellen, insbesondere gegen Tollwut, SHPPI und Zwingerhusten. Der Hund muss regelmäßig entwurmt sein und eine wirksame Flohprophylaxe erhalten. Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

3.2 Läufigkeit

Die Betreuung läufiger Hündinnen ist ausgeschlossen. Tritt eine Läufigkeit während der Betreuungszeit auf, ist der Hund unverzüglich abzuholen. Zusatzkosten (z. B. Separationsmaßnahmen, Betreuungsausfälle) trägt der Halter.

3.3 Gesundheitliche Angaben

Chronische Erkrankungen, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten oder aktuelle Beschwerden müssen vor Betreuungsbeginn schriftlich angegeben werden. Unterlassene Angaben können zum Ausschluss von der Betreuung führen.

3.4 Sozialverträglichkeit

Der Halter versichert, dass sein Hund sozialverträglich ist und keine Gefahr für Menschen oder andere Hunde darstellt. Bei aggressivem Verhalten oder akuter Gefährdung kann der Hund sofort ausgeschlossen werden; die Kosten trägt der Halter.

§ 4 Gruppenhaltung, Tiergefahr & Haftungsausschluss

4.1 Anerkennung des Gruppenrisikos

Der Halter nimmt zur Kenntnis, dass sein Hund in einer frei laufenden Hundegruppe betreut wird. Trotz fachkundiger Auswahl, Aufsicht und Verhaltenskontrolle besteht ein erhöhtes Risiko für gruppendynamische Konflikte, insbesondere:

  • Kratzer

  • Bissverletzungen

  • Raufereien

  • sonstige körperliche Schäden

  • mögliche Krankheitsübertragungen

Diese Risiken beruhen auf der Tiergefahr gemäß § 833 BGB und können selbst bei professioneller Aufsicht nicht vollständig ausgeschlossen werden.

4.2 Haftungsausschluss für Tierschäden

Die Hundetagesstätte übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden oder den Tod eines Hundes, die durch das Verhalten anderer Hunde entstehen. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn es trotz fachgerechter Beaufsichtigung zu Auseinandersetzungen kommt. Tierarzt  und Folgekosten sind ausschließlich zwischen den beteiligten Haltern bzw. deren Hundehaftpflichtversicherungen zu regeln.

4.3 Gegenseitige Freistellung

Der Halter verpflichtet sich, für sämtliche Schäden, die sein Hund verursacht, vollumfänglich aufzukommen, insbesondere:

  • Heilungskosten anderer Hunde

  • Sachschäden

  • Personenschäden

Der Halter stellt die Hundetagesstätte und deren Mitarbeitende von allen Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Medizinische Notfälle & Tierarztvollmacht

5.1 Notfallbehandlung

Der Halter erteilt der Hundetagesstätte die ausdrückliche Vollmacht, bei Verletzungen, akuten Erkrankungen oder Notfällen sofort einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen und notwendige Maßnahmen durchführen zu lassen.

5.2 Kostenübernahme

Alle Kosten für Behandlungen, Diagnostik, Medikamente und Transport trägt der Halter.

§ 6 Versicherungen & Haftung

6.1 Hundehaftpflichtversicherung

Der Halter bestätigt, dass für seinen Hund eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht. Ein Nachweis ist auf Anfrage vorzulegen.

6.2 Haftungsbegrenzung der Hundetagesstätte

Die Hundetagesstätte haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Verletzungen aus normalem hündischen Verhalten (z. B. Kratzer, kleinere Bissverletzungen) sowie für Krankheitsübertragungen trotz Impfung ist ausgeschlossen.

6.3 Gewerbliche Tierhüterhaftung

Der Betreiber verfügt über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

§ 7 Organisation & Zahlungsbedingungen

7.1 Bring- und Abholzeiten

Bringzeiten: 06:30–08:00 Uhr Abholzeiten: 15:30–17:00 Uhr Abweichungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

7.2 Überziehung der Abholzeit

Bei verspäteter Abholung wird eine zusätzliche Gebühr gemäß Preisliste berechnet.

7.3 Nichtabholung

Wird ein Hund nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ende der Betreuungszeit abgeholt und ist der Halter nicht erreichbar, kann der Hund auf Kosten des Halters weiter versorgt oder an eine Tierpension bzw. ein Tierheim übergeben werden.

7.4 Stornierungen

Stornierungen sind bis zur festgelegten Frist kostenfrei möglich. Kurzfristige Absagen werden gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.

§ 8 Kontaktdaten & Vollmachten

Der Halter benennt mindestens zwei erreichbare Notfallkontakte. Personen, die zur Abholung berechtigt sind, müssen schriftlich benannt werden (Name + Telefonnummer).

§ 9 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der Hundetagesstätte.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.