Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundetagesstätte
Hundeland Rostock
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Hundetagesstätte [Name], insbesondere für die Betreuung von Hunden im Rahmen der Tagesbetreuung. Sie sind Bestandteil jedes Betreuungsvertrages zwischen der Hundetagesstätte und dem Halter.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Anmeldung des Hundes und Bestätigung durch die Hundetagesstätte zustande. Der Halter versichert, Eigentümer des Hundes zu sein und alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
§ 3 Pflichten des Halters und Angaben zum Hund
3.1 Impfstatus, Parasitenprophylaxe und Gesundheitsvorsorge
Der Halter verpflichtet sich, einen aktuellen Impfschutz gemäß veterinärmedizinischer Empfehlung sicherzustellen, insbesondere gegen Tollwut, SHPPI und Zwingerhusten. Der Hund muss regelmäßig entwurmt sein und eine wirksame Flohprophylaxe erhalten. Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
3.2 Läufigkeit
Die Betreuung läufiger Hündinnen ist ausgeschlossen. Tritt eine Läufigkeit während der Betreuungszeit auf, ist der Hund unverzüglich abzuholen. Zusatzkosten (z. B. Separationsmaßnahmen, Betreuungsausfälle) trägt der Halter.
3.3 Gesundheitliche Angaben
Chronische Erkrankungen, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten oder aktuelle Beschwerden müssen vor Betreuungsbeginn schriftlich angegeben werden. Unterlassene Angaben können zum Ausschluss von der Betreuung führen.
3.4 Sozialverträglichkeit
Der Halter versichert, dass sein Hund sozialverträglich ist und keine Gefahr für Menschen oder andere Hunde darstellt. Bei aggressivem Verhalten oder akuter Gefährdung kann der Hund sofort ausgeschlossen werden; die Kosten trägt der Halter.
§ 4 Gruppenhaltung, Tiergefahr & Haftungsausschluss
4.1 Anerkennung des Gruppenrisikos
Der Halter nimmt zur Kenntnis, dass sein Hund in einer frei laufenden Hundegruppe betreut wird. Trotz fachkundiger Auswahl, Aufsicht und Verhaltenskontrolle besteht ein erhöhtes Risiko für gruppendynamische Konflikte, insbesondere:
Kratzer
Bissverletzungen
Raufereien
sonstige körperliche Schäden
mögliche Krankheitsübertragungen
Diese Risiken beruhen auf der Tiergefahr gemäß § 833 BGB und können selbst bei professioneller Aufsicht nicht vollständig ausgeschlossen werden.
4.2 Haftungsausschluss für Tierschäden
Die Hundetagesstätte übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden oder den Tod eines Hundes, die durch das Verhalten anderer Hunde entstehen. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn es trotz fachgerechter Beaufsichtigung zu Auseinandersetzungen kommt. Tierarzt und Folgekosten sind ausschließlich zwischen den beteiligten Haltern bzw. deren Hundehaftpflichtversicherungen zu regeln.
4.3 Gegenseitige Freistellung
Der Halter verpflichtet sich, für sämtliche Schäden, die sein Hund verursacht, vollumfänglich aufzukommen, insbesondere:
Heilungskosten anderer Hunde
Sachschäden
Personenschäden
Der Halter stellt die Hundetagesstätte und deren Mitarbeitende von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 5 Medizinische Notfälle & Tierarztvollmacht
5.1 Notfallbehandlung
Der Halter erteilt der Hundetagesstätte die ausdrückliche Vollmacht, bei Verletzungen, akuten Erkrankungen oder Notfällen sofort einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen und notwendige Maßnahmen durchführen zu lassen.
5.2 Kostenübernahme
Alle Kosten für Behandlungen, Diagnostik, Medikamente und Transport trägt der Halter.
§ 6 Versicherungen & Haftung
6.1 Hundehaftpflichtversicherung
Der Halter bestätigt, dass für seinen Hund eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht. Ein Nachweis ist auf Anfrage vorzulegen.
6.2 Haftungsbegrenzung der Hundetagesstätte
Die Hundetagesstätte haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Verletzungen aus normalem hündischen Verhalten (z. B. Kratzer, kleinere Bissverletzungen) sowie für Krankheitsübertragungen trotz Impfung ist ausgeschlossen.
6.3 Gewerbliche Tierhüterhaftung
Der Betreiber verfügt über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
§ 7 Organisation & Zahlungsbedingungen
7.1 Bring- und Abholzeiten
Bringzeiten: 06:30–08:00 Uhr Abholzeiten: 15:30–17:00 Uhr Abweichungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
7.2 Überziehung der Abholzeit
Bei verspäteter Abholung wird eine zusätzliche Gebühr gemäß Preisliste berechnet.
7.3 Nichtabholung
Wird ein Hund nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ende der Betreuungszeit abgeholt und ist der Halter nicht erreichbar, kann der Hund auf Kosten des Halters weiter versorgt oder an eine Tierpension bzw. ein Tierheim übergeben werden.
7.4 Stornierungen
Stornierungen sind bis zur festgelegten Frist kostenfrei möglich. Kurzfristige Absagen werden gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.
§ 8 Kontaktdaten & Vollmachten
Der Halter benennt mindestens zwei erreichbare Notfallkontakte. Personen, die zur Abholung berechtigt sind, müssen schriftlich benannt werden (Name + Telefonnummer).
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der Hundetagesstätte.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.
